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   OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 16 U 109/00   

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https://dejure.org/2004,6199
OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 16 U 109/00 (https://dejure.org/2004,6199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.2004 - 16 U 109/00 (https://dejure.org/2004,6199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 2004 - 16 U 109/00 (https://dejure.org/2004,6199)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 459 Abs 2 BGB, § 459 Abs 2aF BGB, § 463 S 1 BGB, § 463 S 1aF BGB
    Kaufvertrag über 2 Eigentumswohnungen: Stillschweigende Zusicherung der Eignung für Wohnzwecke

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB a. F. §§ 459 Abs. 2, 463
    Stillschweigende Zusicherung der Zulässigkeit der Wohnnutzung bei Verkauf zwischen-zeitlich umgewidmeter Wohnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung im Fall einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft; Fehlende Nutzbarkeit als Wohnraum nach öffentlichem Baurecht; Behördliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks im Sinne eines Sachmangels; Auslegung des Verhaltens des ...

  • Judicialis

    BGB § 459 II; ; BGB § 463 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 Abs. 2; BGB § 463 S. 1
    Zur Frage, ob die Bezeichnung einer Kaufsache als "Wohnung", "Wohnungseigentum" oder "Wohnräume" die Zusicherung einer Eignung zu Wohnzwecken zu sehen ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezeichnung als "Wohnung" sagt nichts über Bewohnbarkeit aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.04.1996 - V ZR 83/95

    Zusicherung von Eigenschaften beim Verkauf eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 16 U 109/00
    Eine Zusicherung i.S.d. § 459 Abs. 2 BGB setzt nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung voraus, daß der Verkäufer in vertragsgemäß bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und damit die Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaften einzustehen (BGH, 30.3.2001 - V ZR 461/99 = MDR 2001, 801; 12.4.1996 - V ZR 83/95 = NJW 1996, 2027; OLG Düsseldorf - 5.11.2001 - 9 u 15/01 = OLGR Düsseldorf 2002.363).

    Ob danach eine Zusicherung erfolgt ist, ist eine Frage der Auslegung, bei der das Verhalten des Verkäufers aus der Sicht des Käufers unter Berücksichtigung seines Erwartungshorizonts bei objektiver Würdigung der Umstände nach Treu und Glauben zu bewerten ist (BGH NJW 1996, 2027; OLG Düsseldorf a.a.O.).

    b) Zu berücksichtigen ist bei der Frage, ob eine Eigenschaftszusicherung vorliegt, aber auch, ob für eine solche Gewährübernahme aus der Sicht des Käufers ein Anlaß bestand (BGH NJW 1996, 2027; OLG Düsseldorf a.a.O.).

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 73/90

    Sachmangel eines verkauften Hauses bei ungenehmigtem Ausbau eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 16 U 109/00
    Die (Möglichkeit der) behördlichen Untersagung der Nutzung eines Grundstücks in bestimmter Weise stellt nach der Rechtsprechung keinen Rechtsmangel, sondern ggf. einen Sachmangel i.S.d. § 459 BGB (a.F.) dar (BGH, 26. April 1991, Az: V ZR 73/90 = NJW 1991, 2138; Palandt-Putzo, § 434 BGB n.F., Rn. 61).
  • BGH, 30.03.2001 - V ZR 461/99

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Zusicherung eines Mieterträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 16 U 109/00
    Eine Zusicherung i.S.d. § 459 Abs. 2 BGB setzt nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung voraus, daß der Verkäufer in vertragsgemäß bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und damit die Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaften einzustehen (BGH, 30.3.2001 - V ZR 461/99 = MDR 2001, 801; 12.4.1996 - V ZR 83/95 = NJW 1996, 2027; OLG Düsseldorf - 5.11.2001 - 9 u 15/01 = OLGR Düsseldorf 2002.363).
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94

    Zusicherung einer Eigenschaft bei der Lieferung von Fertigbeton

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 16 U 109/00
    Andererseits ist bei der Annahme einer stillschweigenden Zusicherung angesichts der weitreichenden Folgen einer Erklärung des Verkäufers, für das Vorhandensein der fraglichen Eigenschaft zu garantieren, d.h. in gesteigertem Maße einstehen zu wollen, Zurückhaltung geboten (BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94 = MDR 1996, 675).
  • BGH, 24.07.1998 - V ZR 74/97

    Unwirksamkeit eines notariellen Vertrages über den Kauf eines Grundstücksanteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 16 U 109/00
    Nach § 313 Satz 1 BGB (a.F.) unterliegen dem Beurkundungserfordernis alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (BGH, 24.7.1998 - V ZR 74/97 = NJW 1998, 3196).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2001 - 9 U 15/01

    Keine Zusicherung der Eigenschaften - Nutzbarheit zum Wohnen /

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 16 U 109/00
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erklärung des Verkäufers, die als Anknüpfung für eine Zusicherung herangezogen wird, in erster Linie der Bezeichnung des Kaufgegenstandes und des vertragsmäßig vorausgesetzten Gebrauches dient (BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2002, 363).
  • OLG München, 05.02.1998 - 29 U 3996/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 16 U 109/00
    Zwar ist der Kläger i.d.R. nicht dazu gezwungen, vom Feststellungsantrag zu einer Leistungsklage überzugehen, wenn ihm die Bezifferung seines Anspruchs im Laufe des Prozesses möglich wird (OLG München, 5. Februar 1998 - Az: 29 U 3996/97 - OLGR München 1998, 316).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1988 - 15 U 3/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 16 U 109/00
    a) Teilweise hat die obergerichtliche Rechtsprechung eine schlüssige Zusicherung, daß ein Gebäude nach seiner baulichen Beschaffenheit und nach den geltenden baurechtlichen Bestimmungen für Wohnzwecke geeignet sei, schon darin gesehen, daß es im notariellen Vertrag über den Verkauf einer darin gelegenen Eigentumswohnung als "Wohnhaus" bezeichnet war (OLG Karlsruhe, 23.12.1988 - 15 U 3/87 = DWW 1989, 109).
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